Dr. Springer jetzt auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Bezeichnung zum ersten Mal in Uelzen verliehen

Fachanwalt Dr. Springer
Dr. Jochen Springer jetzt auch Fachanwalt fü Urheber- und Medienrecht. Er berät Sie gern im Bereich Neue Medien und Hochtechnologie

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Celle hat unserem Partner Dr. Jochen Springer mit sofortiger Wirkung gestattet, die Bezeichnung "Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht" zu führen.

Grundlage für die Ernennung war die Teilnahme an einem Lehrgang im Herbst 2016, der 120 Zeitstunden umfasst hat, sowie der erfolgreiche Abschluss von drei schriftlichen Leistungskontrollen. Bei dem Lehrgang wurden u.a. folgende Themen bearbeitet, die den Kern der Fachanwaltschaft für Urheber- und Medienrecht bilden:

- Grundlagen des Urheberrechts

- Leistungsschutzrechte

- Verlagsrecht

- Presserecht / Berichterstattung und allgemeines Persönlichkeitsrecht

- Film- und Fernsehvertragsrecht

- Musikvertragsrecht und Musikverlagsrecht

- Rundfunkrecht

- Recht der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen

- Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrecht

Urheber- und Medienrecht ist eine der kleinsten Fachanwaltschaften, die in Deutschland erworben werden können. Laut Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) durften am 01.01.2017 nur 359 Rechtsanwälte in Deutschland diese Bezeichnung führen. Im Landkreis Uelzen wurde die Bezeichnung erstmalig verliehen. Im Landkreis Lüneburg beispielsweise darf sich derzeit noch kein Anwalt so bezeichnen. Im gesamten Kammerbezirk Celle waren es zum Jahresanfang erst acht Juristen.

Dr. Springer führt bereits seit 2009 die die Bezeichnung "Fachanwalt für Informationstechnologie" und bestätogt damit seine Spezialisierung im Bereich neuer Medien und Hochtechnologie. 2001 hatte er im Rundfunkrecht promoviert, zuvor bereits 15 Jahre lang als Journalist gearbeitet.

 

Ernennungsurkunde der Rechtsanwaltskammer Celle

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