Skiunfälle
Hüdepohl rät zu Umsicht und Schutzhelm
Wenn es um Unfälle auf der Skipiste geht, gelten ähnliche Regeln wie bei anderen Unfällen. „Es gilt der allgemeine Haftungsmaßstab nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch“, erläutert Rechtsanwalt Stefan Hüdepohl, der ausgewiesener Sportrechtler und Fachanwalt für Verkehrsrecht ist. „Es haftet derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig handelt.“ Und fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Was unter der erforderlichen Sorgfalt auf der Skipiste zu verstehen ist, hat der Internationale Skiverband (FIS) festgelegt. Hierauf verweist Sportrechtler Hüdepohl. Er kennt die Regeln für Wintersportler auf der Piste und ruft insbesondere zu umsichtigem Fahren auf: „Niemand darf sich so verhalten, dass man dadurch andere Fahrer gefährdet und schädigt“, sei die oberste Pisten-Regel, so Hüdepohl. „Grundsätzlich darf von allen Seiten überholt werden, allerdings mit ausreichend Abstand zu den anderen Fahrern.“ Außerdem müsse stets der von hinten kommende Sportler seine Fahrspur so wählen, dass andere Fahrer nicht gefährdet werden.
Für den Fall, dass es zu einem Unfall kommt, rät der Experte: „Wichtig ist, Ruhe zu bewahren und sich nach Zeugen umzusehen, die den Unfall beobachtet haben.“ So sei es später leichter, den Unfallhergang zu belegen.
Wer für Unfallschäden haften muss, hängt vom Einzelfall ab. So sei eine zivilrechtliche Haftung möglich, betont Hüdepohl. In Deutschland gelte auch auf der Skipiste das Verschuldensprinzip: „Wer auf der Piste die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und jemanden verletzt, muss für die Schäden aufkommen, die dem Unfallopfer entstehen.“ Das, so Hüdepohl weiter, können zum Beispiel Verdienstausfälle sein. Wer einen Unfall verursacht, bei dem jemand verletzt wird, müsse unter Umständen auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverletzung drohen Geld- oder Haftstrafen.
Rechtsanwalt Hüdepohl rät ferner zum Sturzhelm. Eine Helmpflicht für Skifahrer bestehe in Deutschland zwar nicht, so der 42jährige. Auf Skipisten seien Helme aber inzwischen so verbreitet, dass man von einer ,Quasi-Helmpflicht‘ sprechen könne: „Wer als Skifahrer ohne Helm unterwegs ist, riskiert Mitverschulden.“