Informationstechnologierecht (IT-Recht / FA)

IT-Recht ist die Kurzform für Informationstechnologierecht. Damit wird zusammenfassend das Recht der elektronischen Datenverarbeitung bezeichnet.

Entsprechend der Entwicklung der IT-Branche und ihrer Begriffe wurde das Rechtsgebiet ursprünglich als Computerrecht bezeichnet. Später wurde der Begriff des EDV-Rechts gebräuchlich. Mit Aufkommen des Internets wurde daneben der Begriff Multimediarecht als Teilbereich geprägt, der speziell die Rechtsfragen des Internets umfasste (auch Internetrecht).

Zum IT-Recht zählen insbesondere das Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB, das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, Urheberrechtsverletzungen (zum Beispiel in sog. "Tauschbörsen"), das Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht, das Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten sowie das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste.

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