Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von juristischen Personen, den so genannten Gesellschaften. Hierzu zählen die Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG und KG) und die Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG), aber auch die eingetragenen gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Vereine.

Wir helfen Ihnen bei allen Fragen, die Ihre Gesellschaft von der Gründung bis zur Auflösung betreffen. Wir entwerfen für Sie einen Gesellschaftsvertrag, betreuen den Gründungsakt anwaltlich oder notariell, suchen gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Rechtsform, beraten Sie (in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater) bei steueroptimierten Gestaltungen und notfalls auch bei der Liquidation.

Hierzu zählt auch die fundierte Beratung im Konzernrecht, insbesondere dem Recht der verbundenen Unternehmen, beim Umwandlungsrecht, bei den Grundzügen des Bilanz- und Steuerrechts für Körperschaften sowie das einschlägige Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrecht.