Erbrecht

Erben und Vererben kommt in der alterden Gesellschaft in Deutschland eine stetig wachsende Bedeutung zu. Im Mittelpunkt stehen dabei die sog. letztwilligen Verfügungen in Form von Testament und Vermächtnis. Gerade die Abfassung des letzten Willens sollte gründlich durchdacht und gut überlegt sein. Denn die Weitergabe des Vermögens an die Familie sollten Erblasser nicht ausschließlich dem Gesetzgeber überlassen.

Das Erbrecht hat als subjektives Recht das Recht in Deutschland sogar Verfassungsrant (Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz). Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes sollten sorgfälig geregelt werden.

Hierbei sollten Sie rechtzeitig anwaltlichen Rat suchen und daran denken, dass mit einem notariellen Testament ein größtmögliches Maß an Sicherheit geschaffen wird.